Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt nicht das eine richtige Lehrbuch. Je nach Ausbildungsstand und Lerntyp sind unterschiedliche Lehrbücher sinnvoll.
- Lehrbücher sind für ein tiefgreifendes, umfassendes Verständnis empfehlenswert.
- Parallel zu Lehrbüchern sollte man auch mit Karteikarten und Fallbüchern lernen, um das Wissen in Klausuren abrufen und anwenden zu können.
Empfehlungsliste
Diese Lehrbücher empfehle ich für das Jura-Studium und die Examensvorbereitung.
Zivilrecht:
- BGB AT: Das Klassiker-Lehrbuch ist der Brox / Walker. Auf etwas höherem Niveau ist das Lehrbuch von Faust zum BGB AT. Für den Einstieg ist auch das Lehr- und Fallbuch von Schwabe gut geeignet.
- Schuldrecht AT: Das Klassiker-Lehrbuch im Schuldrecht AT ist wiederum der Brox / Walker. Für die Examensvorbereitung ist das Lehr- und Fallbuch von Grigoleit empfehlenswert. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Examinatorien auf einem sehr hohen Niveau sind. Für den Einstieg in das allgemeine Schuldrecht ist wiederum das Lehr- und Fallbuch von Schwabe geeignet.
- Schuldrecht BT: Auch im Schuldrecht BT ist der Brox / Walker der Klassiker. Es gibt viele weitere Lehrbücher zum Schuldrecht BT. In vielen Fällen sind diese allerdings sehr ausführlich, sodass der Zeitaufwand meiner Meinung nach zu hoch wäre.
- Gesetzliche Schuldverhältnisse (Deliktsrecht / Bereicherungsrecht / EBV & GoA): Sehr zu empfehlen ist das Lehrbuch von Wandt zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen. Bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen ist es insgesamt so, dass die einzelnen Rechtsgebiete häufig nicht gemeinsam dargestellt werden. Beispielsweise wird das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) häufig auch in Lehrbüchern zum Sachenrecht behandelt. Für Studierende in der Examensvorbereitung gibt es die Examinatorien zum Sachenrecht (inkl. EBV), Deliktsrecht und Bereicherungsrecht. Die Examinatorien sind allerdings sehr umfangreich.
- Handelsrecht: Für das Handelsrecht hat mir das Lehrbuch von Lettl gut gefallen.
- Gesellschaftsrecht: Für das Gesellschaftsrecht hat mir hat das Lehrbuch von Windbichler gut gefallen. Wenn man nach einem sehr kurzen Lehrbuch sucht, kann ich das Skript von Alpmann empfehlen.
- Arbeitsrecht: Der Klassiker im Arbeitsrecht ist das Lehrbuch von Junker. Wer nach einem anspruchsvollem Lehr- & Fallbuch sucht, für den ist das Examinatorium von Picker das richtige Lehrbuch. Für den Einstieg kann ich das Lehr- und Fallbuch von Schwabe empfehlen.
- ZPO: Im ersten Staatsexamen wird das Zivilprozessrecht meist über eine Zusatzfrage abgefragt oder der Fall wird prozessual eingekleidet. Dafür reicht es aus, die beiden Fallbücher von Hemmer durchzuarbeiten (ZPO I, ZPO II). Die Hemmer-Fallbücher haben den Vorteil, dass man direkt lernt, wie das Wissen in einer Klausur abgeprüft wird. Zudem sind die Fallbücher sehr kurz. Man schafft es ohne Probleme, beide Fallbücher in zwei Tagen durchzuarbeiten.
- Sachenrecht: Für das Sachenrecht würde ich das Lehrbuch von Vieweg empfehlen. Es gibt auch ein dazu passendes Fallbuch von Vieweg & Röthel.
- Familien- & Erbrecht: Das Erbrecht gehört in vielen Bundesländern nicht zu den Rechtsgebieten mit der höchsten Examensrelevanz. Entsprechend würde ich eher auf ein kompaktes Skript setzen (z.B. das von Alpmann). Gleiches gilt für das Familienrecht (Skript Alpmann). Im Familien- und Erbrecht solltet Ihr vor allem die Grundlagen sicher beherrschen. Dafür reichen die Skripte von Alpmann aus.
Strafrecht:
- Strafrecht AT: Zum Strafrecht AT hat mir das Lehrbuch von Rengier gut gefallen. Strafrecht AT wird üblicherweise im ersten Semester unterrichtet. Um ein Verständnis dafür zu bekommen, wie Jura-Klausuren aussehen und was von Studierenden erwartet wird, habe ich in den ersten Wochen auch mit dem Fall- und Lehrbuch von Schwabe gearbeitet.
- Strafrecht BT: Auch im besonderen Teil des Strafrechts habe ich auf den Rengier gesetzt. Rengier bietet ein Lehrbuch zu Vermögensdelikten und zu Nicht-Vermögensdelikten an.
- StPO: StPO wird im Staatsexamen meist über Zusatzfragen abgefragt. Die Semesterabschlussklausuren bestehen auch meist aus mehreren kleineren Fällen. Deshalb habe ich StPO ausschließlich mit den Minifällen von Hemmer gelernt. Damit baut man zwar kein tiefgreifendes StPO-Verständnis auf. Dafür schafft man es, an einem Tag alle üblichen StPO-Konstellationen zu wiederholen.
Öffentliches Recht:
- Staatsorganisationsrecht: Das Staatsorganisationsrecht habe ich mit dem Lehrbuch von Degenhart und dem dazugehörigen Fallbuch gelernt, welche ich beide weiterempfehlen kann.
- Grundrechte: Bei den Grundrechten würde ich bedenken, dass es in vielen Klausuren darauf ankommt, auf die Besonderheiten des Falls einzugehen. Besonders wichtig ist es, eine sehr gute Abwägung schreiben zu können. In den meisten Lehrbüchern wird dieses Thema jedoch nicht behandelt. Deshalb habe ich die nur die Grundlagen mit dem Skript von Hemmer gelernt. Im Übrigen habe ich mich auf das Schreiben von Klausuren konzentriert. Wer stattdessen ein Lehrbuch lesen möchte, dem würde ich das Lehrbuch von Kingreen empfehlen.
- Verwaltungsrecht AT: Der Detterbeck ist der Klassiker im Verwaltungsrecht AT.
- Baurecht / Polizeirecht / Umweltrecht: Diese Fächer sind natürlich auch für das Staatsexamen relevant. Allerdings sind diese Rechtsgebiete durch das Landesrecht geprägt, sodass ich insofern keine Tipps geben kann.
- Europarecht: Das Europarecht spielt in den meisten Bundesländern im Examen ebenfalls nur eine untergeordnete Rolle. Ich würde Euch empfehlen, eher die Grundlagen sicher zu beherrschen und kein umfangreiches Lehrbuch zu lesen. Ich kann das Skript von Alpmann empfehlen.
Wie finde ich das richtige Lehrbuch?
Für Studierende stellt sich am Anfang des Semesters die Frage, ob und, wenn ja, mit welchem Lehrbuch sie lernen sollen. Grundsätzlich gilt, dass es keinen richtigen Weg gibt. Für erfolgreiche Klausuren ist es nicht erforderlich, das längste Lehrbuch zu lesen.
Folgende Kriterien und Tipps helfen Euch, das richtige Lehrbuch zu finden:
- Zeit: Ein ausschlaggebender Faktor für die Auswahl des richtigen Lehrbuchs ist die zur Verfügung stehende Zeit. Wer nur noch drei Wochen bis zu den Klausuren hat, der wird es nicht schaffen, ein 900 Seiten langes Lehrbuch durchzulesen. Grundsätzlich gilt deshalb: Je weniger Zeit zur Verfügung steht, desto kürzer sollte das Lehrbuch sein.
- Lerntyp: Der wichtigste Aspekt für die Auswahl des richtigen Lehrbuchs ist der eigene Lerntyp. Einige Studierende lernen sehr gut über Verständnis. Für solche Studierende ist ein tiefgreifendes Verständnis essentiell. Wer über Verständnis lernt, sollte eher zu einem umfangreichen Lehrbuch greifen. Die meisten Studierenden lernen hingegen sehr gut über das aktive Abrufen des Wissens, also insbesondere über Karteikarten und das Lösen von Fällen. Auch solche Studierenden müssen das Rechtsgebiet grundsätzlich verstehen. Dafür reicht aber ein kurzes Lehrbuch aus. Durch das aktive Abrufen des Wissens mit Karteikarten und das Lösen von Fällen bauen auch solche Studierenden das erforderliche tiefgreifende Verständnis auf.
- Ziele: Außerdem ist es wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, welche (Noten-)Ziele man verfolgt. Wer etwa mit einem Schwabe Lehrbuch lernt, wird kaum das 18-Punkte-Sonderproblem (er-)kennen. Je höher die eigenen Notenvorstellungen sind, desto anspruchsvoller sollte das Lehrbuch sein. Ein sinnvoller Mittelweg ist, mit eher einfachen Lehrbüchern einen Einstieg in die Materie zu finden und dann später kompliziertere Fälle zu lösen oder mit Karteikarten zu lernen, die auch die komplizierteren Probleme behandeln.
Sind Lehrbücher sinnvoll?
Lehrbücher sind sehr sinnvoll, um ein Rechtsgebiet grundlegend zu verstehen. Viele Studierende lernen zu Beginn Ihres Studiums jedoch ausschließlich mit Lehrbüchern und sind dann von den Klausurergebnissen enttäuscht. Das Problem ist, dass das bloße Lesen und Durcharbeiten von Lehrbüchern nicht ausreicht, um erfolgreich Klausuren zu schreiben. Für erfolgreiche Klausuren ist vielmehr entscheidend, das mit Lehrbüchern gelernte Wissen abrufen und anwenden zu können.
Wie lernt man mit Lehrbüchern?
Der große Vorteil von Lehrbüchern besteht darin, dass diese ein Rechtsgebiet ganzheitlich erläutern. In Übungsfällen werden in jedem Fall nur einzelne Probleme behandelt, sodass Studierende keinen vollständigen Überblick über das Rechtsgebiet erhalten. Deshalb habe ich das Lehrbuch für folgende Zwecke eingesetzt:
- Einstieg: Zu Beginn habe ich das Lehrbuch einmal durchgelesen. Dadurch habe ich ein grobes Verständnis des Rechtsgebiets bekommen und alles schon einmal gehört.
- Nachschlagen: Wenn ich später beim Lernen eine Frage hatte, habe ich das Lehrbuch als Nachschlagewerk verwendet.
Deshalb würde ich zusätzlich zum Lehrbuch diese beiden Lernmittel nutzen:
- Digitale Karteikarten: Das einmalige Lesen des Lehrbuchs reicht nicht, um das Gelernte in der Klausur auch tatsächlich abrufen zu können. Mit digitalen Karteikarten wiederholt Ihr die Lerninhalte regelmäßig, wodurch Ihr nachhaltiges Wissen aufbaut. Denn digitale Karteikarten kombinieren die Lernmethoden Active Recall und Spaced Repetition besonders gut. Viele Studierende verfassen Mitschriften. Hiervon würde ich abraten, da man mit Mitschriften den Stoff nicht gut wiederholen kann.
- Übungsfälle: Um das Wissen auch auf Fälle anwenden zu können, ist es sehr wichtig, Übungsfälle selbst zu lösen. Auf diese Weise lernt Ihr, Euer abstraktes Wissen in Fällen anzuwenden und gleichzeitig wiederholt Ihr den gelernten Stoff aktiv. Je regelmäßiger Ihr Fälle löst, desto routinierter werdet Ihr. In der Klausur hilft Euch das enorm, da Ihr immer unter Zeitdruck stehen werdet.
Häufig gestellte Fragen
Im Durchschnitt fallen ca. 20 % bis 25 % der Jura-Studenten im 1. Staatsexamen durch.
Es gibt nicht das eine Buch, das man als Jurist gelesen haben sollte. Aber grundsätzlich empfiehlt es sich, die Gesetze zu lesen ;-)
Beim Schuldrecht AT handelt es sich um allgemeine Regeln für Schuldverhältnisse. Im Schuldrecht BT werden dann besondere Schuldverhältnisse (z.B. der Kaufvertrag) geregelt. Die Regelungen des besonderen Teils haben grds. Vorrang gegenüber dem Schuldrecht AT.
Strafrecht alleine kann man grundsätzlich nicht studieren. Das Strafrecht ist vielmehr Teil des Jura-Studiums.
Wer als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt im Strafrecht arbeiten möchte, sollte Jura studieren.
